Katzen sind ja eigentlich sehr pflegeleicht und lassen sich auch gut in einer Mietwohnung halten, wenn man kein eigenes Haus mit Garten hat. Inwiefern ist die Haltung von Katzen aber im Mietrecht festgelegt?
Unmut und Stress äußern sich im Verhalten der Katze

Unsere Stubentiger lieben einfach das Gewohnte, da kennen sie sich aus und können eventuelle Gefahren gut einschätzen. Störungen dieser Ruhe, z. B. durch Geräusche, fremde Menschen, Zigarettenrauch, mögen sie gar nicht. Stress äußert sich schnell in stumpfem Fell und Unruhe. Bei langanhaltendem Stress, etwa durch ständigen Lärm, mangelnde Beachtung oder fehlende Rückzugsorte, werden Katzen auch mal launisch. Der Unmut äußert sich dann oft in Verhalten wie Pinkelmarkierungen, vermehrtem Zerkratzen der Tapeten, Böden und Möbel, ständigem Angefauche bis hin zur Bissigkeit. Gerade in Mietwohnungen von privat sieht sich der Katzenhalter mit dieser Zerstörungswut der Stubentiger oft einem großen Problem gegenüber – nicht zuletzt einem rechtlichen.
Mietrecht zu Katzen auf Seite des Mieters
Viele Gerichtsurteile zur Haltung von Katzen unterstützen jedoch den Mieter in seinem Recht auf „freie Lebensgestaltung“, wozu eben auch die Haltung von Kleintieren gehören würde. Solange sich die anderen Mieter nicht gestört fühlten, sei alles in Ordnung, so das Urteil. Kratzspuren auf Tapeten und eventuelle schlechte Gerüche seien schließlich vom Mieter ebenso ausbesserbar wie Schraublöcher in den Wänden. Ausführlichere Infos zum Mietrecht in Sachen Tierhaltung findet man z. B. hier.
Katzenhaltung vorher abklären
Bevor man neue Mietwohnungen von privat anmieten möchte, sollte man allerdings mit dem Vermieter absprechen, inwieweit Katzen in der Wohnung zugelassen sind. Dann sollte man auch nochmal den Vertrag auf eine Klausel zur Haustierhaltung überprüfen. Denn wenn im Vertrag steht, dass die Haltung von Kleintieren erlaubt ist, kann der Vermieter nicht einfach kündigen. Die Anbringung von Katzennetzen sollte man doch lieber vorher mit dem Vermieter abklären, um hier Streitfälle und Beschwerden zu vermeiden. Bei der Installation einer Katzenklappe sollte man allerdings wissen, dass die Hausratversicherung im Falle eines Einbruchs wegen Fahrlässigkeit nicht aufkommt.
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